Evidence before claim · Stand 22. August 2026

Evidenz und Reifegrad

Diese Seite trennt mathematische Definition, Softwareimplementierung, Prüfung und externe Begutachtung. Ein Status in einer Spalte überträgt sich nicht automatisch auf eine andere.

IMPLEMENTIERTVALIDIERTPREPRINTUNTER PRÜFUNGSPEZIFIZIERTTHEORETISCHER HORIZONT

01 / Zentrale Evidenzmatrix

Was ist definiert, umgesetzt und tatsächlich geprüft?

ElementFormaler StatusImplementierungPrüfungExterne Evidenz
Frozen Legacy Kernel
IMPLEMENTED
Mathematisch definiertImplementiert in Studio 1.4.0Referenzbenchmark auf Apple Silicon reproduziert; eine selbstberichtete RundeKeine unabhängige Replikation
CRTI
UNTER PRÜFUNG
Mathematisch beschriebenNicht als ausführbares Modul in Studio 1.4.0 integriertPrüfung im Manuskript dokumentiert; Softwareverifikation und empirische Modulvalidierung stehen getrennt ausRevidiertes Manuskript bei AIP Advances unter redaktioneller Prüfung; nicht angenommen oder veröffentlicht
FCQ
PREPRINT
Versioniert beschriebenForschungs- und ArchitekturbausteinDomänenspezifische Validierung offenPreprint / Open-Science-Beitrag
ECHO / SCD
PROPOSED
Spezifizierte DiagnosearchitekturTeile implementiert; Gesamtarchitektur in EntwicklungKeine architekturweite empirische ValidierungKanonische, versionierte Zenodo-Referenz
BenchEWS Studio 1.4.0
IMPLEMENTED
Release dokumentiertmacOS-Paket gebaut, installiert und gestartetReferenzwerte in einem realen Hardwarelauf bestätigtNoch keine unabhängige Installation nach IVP-001
BenchEWS Studio 2.0 ECHO Milestone
PROPOSED
Versionierte EntwicklungsarchitekturProzess-, Provenienz-, Archiv-, Evidenz- und Modul-Erweiterungskerne implementiert; drei ausführbare Module in geprüfter RegistryKomponentenweise Tests und Mutationstests dokumentiert; keine vollständige Release- oder HardwarevalidierungNoch nicht als Software-Release veröffentlicht; CRTI und weitere 19 EWS nicht als integrierte Module belegt
Domänenübertragung
PROPOSED
Adapter- und Validierungsprinzip spezifiziertJe Domäne gesondertNur durch bezeichnete Validierungsfälle zulässigKein universeller Wirksamkeitsnachweis
Ontologie der Schwingung
THEORETISCH
Philosophischer theoretischer HorizontNicht Bestandteil des mathematischen KernsKeine empirische Behauptung des BenchEWS-VerfahrensKeine Grundlage für Validierungsstatus

Leseregel: „Implementiert“ bedeutet nicht automatisch „validiert“; „Preprint“ bedeutet nicht „peer-reviewed“; ein genanntes Anwendungsfeld bedeutet nicht, dass dort bereits Wirksamkeit nachgewiesen wurde.

02 / Verbindliche Statussprache

Sechs Begriffe, sechs verschiedene Aussagen.

IMPLEMENTIERT

Eine Funktion ist in einer bezeichneten Softwareversion vorhanden. Das allein belegt keine domänenspezifische Wirksamkeit.

VALIDIERT

Ein ausdrücklich benannter Fall wurde gegen vorab definierte Kriterien geprüft. Die Aussage gilt nur innerhalb dieses Bereichs.

PREPRINT

Öffentlich und zitierbar dokumentiert, aber nicht mit einer abgeschlossenen externen Journalbegutachtung gleichzusetzen.

UNTER PRÜFUNG

Eingereicht oder revidiert; weder Annahme noch Veröffentlichung dürfen daraus abgeleitet werden.

SPEZIFIZIERT

Formal beschrieben, aber nicht vollständig implementiert oder empirisch bestätigt.

THEORETISCHER HORIZONT

Philosophischer Denk- und Entstehungskontext, keine mathematische oder empirische Evidenzklasse.

03 / Behauptungsprotokoll

Jede belastbare Aussage braucht ihre Grenze.

BEHAUPTUNG

Was wird genau untersucht?

Die Aussage muss so eng formuliert sein, dass ein Gegenbefund möglich bleibt.

EVIDENZ

Worauf stützt sie sich?

Daten, Code, Version, Testfall und Quelle müssen nachvollziehbar bezeichnet sein.

GÜLTIGKEIT

Wo endet die Aussage?

Systemgrenze, Messmodell, Zeitskala, Unsicherheit und Übertragbarkeit werden offengelegt.

FALSIFIKATION

Woran könnte sie scheitern?

Kill-Kriterium und Vergleichsverfahren werden möglichst vor der Auswertung festgelegt.

STATUS

Wie weit ist die Prüfung?

Implementierung, interne Prüfung, externe Replikation und Peer Review bleiben getrennt.

QUELLE

Welche Fassung gilt?

DOI, Release, Konfiguration und Datum führen zur maßgeblichen versionierten Quelle.

04 / Wissenschaftliche Grenzen

Was BenchEWS ausdrücklich nicht behauptet